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Dez
Beherbergungssteuer
Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine örtliche Beherbergungssteuer von 3 € pro Person und Nacht, die bei der Abreise zu entrichten ist.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine örtliche Beherbergungssteuer von 3 € pro Person und Nacht, die bei der Abreise zu entrichten ist.